Zwang - liebenswerte Macke oder schon krank?
Zwang - liebenswerte Macke oder schon krank?
Waschzwang, Arithmomanie (Zählzwang), Grübelzwang, Zwangsideen, Kontrollzwang, aggressive Zwangsgedanken oder Ordnungszwang: Jeder von uns hat eine ungefähre Idee, was sich hinter dem ein oder anderen Zwang verbergen könnte, denn so fremd sind uns die jeweiligen Handlungen nicht. Oftmals haben wir kleine Rituale oder Ticks - wie z.B. zurückzugehen, um Bügeleisen oder Kaffeemaschine zu überprüfen, vielleicht sogar mehrfach - die in Richtung Zwang deuten könnten und uns vielleicht sogar nerven. Aber ab wann redet man von einer Zwangserkrankung, die behandelt werden sollte? Für die Erkrankung Zwang F42 formuliert das ICD11 fünf eindeutige Kriterien:
- Die Zwangsgedanken oder zwanghaften Handlungsimpulse müssen vom Patienten als seine eigenen erkannt werden.
- Mindestens gegen einen Zwangsgedanken oder gegen eine Zwangshandlung muss der Patient noch Widerstand leisten.
- Der Zwangsgedanke oder die Zwangshandlung dürfen nicht an sich angenehm sein.
- Die Zwangssymptome müssen sich in zutiefst unangenehmer Weise wiederholen.
- Die Symptomatik muss über mindestens 14 Tage an den meisten Tagen bestehen.
Wenn Ihr selbst Euch mit Zwängen und Leidensdruck herumschlagt oder jemanden kennt, dem Ihr helfen wollt, findet Ihr hier weitere Informationen: www.zwaenge.de. Wir wissen, wie schwierig der erste Schritt ist, um sich Hilfe zu besorgen. Darum drücken wir Euch ganz doll die Daumen und wünschen Euch viel Erfolg! Annika und Michael
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